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   OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 136/20   

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https://dejure.org/2021,16790
OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 136/20 (https://dejure.org/2021,16790)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.2021 - 3 U 136/20 (https://dejure.org/2021,16790)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 3 U 136/20 (https://dejure.org/2021,16790)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Günstig wie im Supermarkt

    § 3 UWG, § 5 Abs 1 UWG
    Zulässigkeit der Werbeangabe eines Getränkelieferanten "Günstig wie im Supermarkt" - Günstig wie im Supermarkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 ; UWG § 5 Abs. 1
    Anspruch auf Unterlassung eines Werbeslogans; Wirkung einer Werbeangabe "Günstig wie im Supermarkt"; Angebot eines Getränkelieferanten

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 ; UWG § 5 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeaussage "Günstig wie im Supermarkt" ist nicht irreführend

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Günstig wie im Supermarkt ist keine irreführende Werbung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 408
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 136/20
    Dazu gehört zum einen die zutreffende Darlegung einer durch die Werbeangabe erweckten Verkehrsvorstellung (vgl. BGH, GRUR 2018, 431, Rn. 16 - Tiegelgröße), an der es im Streitfall - wie ausgeführt - bereits mangelt.
  • EuGH, 19.09.2006 - C-356/04

    VERGLEICHENDE WERBUNG DARF SICH AUF SORTIMENTE VON WAREN IN IHRER GESAMTHEIT

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 136/20
    Es handele sich um einen zu allgemein gehaltenen Preisvergleich, der nach der EuGH-Rechtsprechung (C-356/04, GRUR 2007, 69) unzulässig sei.
  • LG Hamburg, 29.09.2020 - 416 HKO 103/20
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 136/20
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.09.2020, Aktenzeichen 416 HKO 103/20, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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